Allgemeine Reisebedingungen

Einleitende Anmerkung

Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro Entdecken Tours ISU / Otkrij Tours ISU d.o.o. Breza-Str. Alije Izetbegović „Zanatski centar“, Breza als Veranstalter und sind für beide Vertragsparteien verbindlich, mit Ausnahme von Bestimmungen, die in einem separaten schriftlichen Vertrag oder Reiseprogramm festgelegt sind.

1. VORVERTRAGSHINWEIS:

Durch die Unterzeichnung des Standard-Reisevertrags und der Reisebestätigung und des Antrags (im Folgenden: Vertrag) mit Ihrer eigenen durch Unterzeichnung im Namen aller Passagiere aus dem Vertrag (im Folgenden: Passagier) bestätigt er, dass ihm diese Allgemeinen/Allgemeinen Reisebedingungen zugestellt wurden (weiter: Allgemeine Bedingungen), vorbereitetes und veröffentlichtes Reiseprogramm (im Folgenden: das Programm), dass er, wie alle Passagiere aus dem Vertrag, mit ihnen vertraut ist und sie vollständig akzeptiert, sowie dass er mit den Optionen vertraut ist Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung Optionen.

Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Reisenden und der Agentur als Reiseveranstalter (im Folgenden: der Veranstalter) und sind für beide Vertragsparteien verbindlich, mit Ausnahme der Bestimmungen, die in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurden oder Programm.

Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter die Beschreibung seiner Dienstleistungen im Programm jederzeit ändern. Der Reisende und der Veranstalter vereinbaren, dass der Reisende vor Abschluss des Vertrages innerhalb einer angemessenen Frist vor Abschluss des Vertrages über alle möglichen Änderungen der Daten aus dem Programm informiert wurde.

Im Falle einer Abweichung zwischen dem Antrag des Reisenden und dem geänderten Angebot des Veranstalters gilt das neue Programm als neues Angebot und bindet den Veranstalter für die nächsten 48 Stunden. Wenn der Reisende dem Veranstalter nicht innerhalb der angegebenen Frist mitteilt, ob er das neu gemachte Programmangebot annimmt, gilt der Vertrag als beendet.

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2. ANMELDUNG, ZAHLUNG UND VERTRAG:

Der Fluggast reicht den Antrag schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger oder per E-Mail oder Fax ein. Der Reisende kann sich für die Reise in den Hauptverwaltungen, Niederlassungen oder gesonderten Sonderbereichen des Veranstalters sowie bei Reisebüros anmelden, die mit dem Veranstalter einen Vertrag über den Vermittlungsverkauf der Reise abgeschlossen haben (im Folgenden: Vermittler). Ein Vermittler, der eine touristische Reise zum Verkauf anbietet und verkauft, ist verpflichtet, im Reiseprogramm und in der Reisebestätigung anzugeben, in welcher Eigenschaft er handelt. Gibt der Vermittler in der Vertragsbestätigung nicht an, in welcher Eigenschaft er handelt, gilt der Reisevermittler als Reiseveranstalter. Der Antrag des Passagiers wird gültig, wenn er durch Abschluss des Vertrages in der Art und Weise, in der der Antrag gestellt wurde, und durch Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises bestätigt wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Rest des vereinbarten Preises ist, sofern nicht anders vereinbart, 15 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Leistet der Reisende die Zahlung nicht innerhalb der Frist vollständig, gilt die Reise gemäß Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als storniert. Jede Vorauszahlung wird als Zahlung für alle Passagiere behandelt, nicht nur für einen bestimmten Passagier aus der Vereinbarung.

Mit Abschluss des Vertrages wird das Programm (zuvor veröffentlicht oder später geändert) dessen integraler Bestandteil und kann nicht geändert werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes oder wenn die Änderungen auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Wenn der Vertrag gekündigt oder geändert wird, gelten die Stornierungsbestimmungen und Änderungen für alle im Vertrag aufgeführten Passagiere.

Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Zahlung auf dem Konto des Veranstalters bzw. Vermittlers. Bei nicht rechtzeitiger vollständiger Zahlung, Vorauszahlung oder Zahlung des verbleibenden Teils der Bezahlung des Arrangements kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz gemäß Punkt 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.

Der Vertrag über das touristische Pauschalarrangement kommt schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger zustande. Mit dem Vertrag über eine touristische Pauschalarrangement verpflichtet sich der Reiseveranstalter, dem Verbraucher mindestens zwei vom Reiseveranstalter bestimmte Leistungen unabhängig oder auf Wunsch des Verbrauchers zu erbringen, nämlich Beförderungs- und Unterkunftsleistungen sowie sonstige touristische Leistungen die keine Nebenleistungen der Beförderung und/oder Unterbringung sind und einen erheblichen Teil des Gesamtpreises ausmachen, wobei der Verbraucher verpflichtet ist, dem Reiseveranstalter einen einheitlichen Preis zu zahlen.

Der Vertrag über die touristische Pauschalarrangement enthält notwendigerweise alle Bestimmungen aus dem Reiseprogramm, das dem Verbraucher persönlich übergeben wurde.

Bei Abschluss des Vertrages über das touristische Pauschalarrangement oder unmittelbar nach dessen Abschluss stellt der Veranstalter dem Verbraucher einen Reiseschein aus.

Bei der Organisation von Gruppenreisen, wie z. B.: Schul-, Schüler- und Studentenausflüge, schließt der Veranstalter mit der Bildungseinrichtung, in deren Auftrag der Ausflug organisiert wird, oder auf andere Weise einen Vertrag über die Organisation des Ausflugs ab mit dem einschlägigen Tourismusgesetz oder Regelwerk über die Durchführung von Ausflügen, das vom zuständigen Ministerium, in dessen Hoheitsgebiet der Vertrag abgeschlossen wird, angenommen wurde.

3. PFLICHTEN UND RECHTE DER VERANSTALTER:

  • In den Vertrag, abgesehen von den Dienstleistungen aus dem Programm, Sonderwünsche von Passagieren aufnehmen, die nur vom Veranstalter genehmigt wurden;
  • bei rechtzeitiger und begründeter schriftlicher Rüge die anteilige reale Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Preis und dem im Verhältnis zur Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung des Vertrages geminderten Reisepreis (im Folgenden: Minderung) zu zahlen – Einspruch dem Reisenden in Übereinstimmung mit dem Gesetz und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es sind Fehler bei der Vertragsausführung aufgetreten: aufgrund des Verschuldens des Reisenden oder zurückzuführen auf einen Dritten, der nicht der beauftragte direkte Dienstleister bei der Durchführung des Programms war , aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse , auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt unvermeidbar sind oder sonstiger Ereignisse , die der Veranstalter nicht vorhersehen und bewältigen konnte;
  • sich in Übereinstimmung mit guten Geschäftspraktiken in diesem Bereich um die Rechte und Interessen der Passagiere zu kümmern;
  • Geben Sie dem Reisenden vor der Abreise den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des örtlichen Vertreters, dh der örtlichen Agentur des Partners, und ausnahmsweise, falls erforderlich, die Adresse und Telefonnummer des Veranstalters für Notfallhilfe an;
  • Er ist nicht verantwortlich für die Dienstleistungen, die dem Reisenden von anderen Personen außerhalb des Programms erbracht werden;
  • Alle mündlichen und sonstigen Informationen, die von den im Programm, Vertrag oder Sondervertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen abweichen, sind für den Veranstalter nicht bindend und können nicht als Grundlage für Einwände oder Beschwerden von Passagieren dienen.

4. Pflichten und Rechte der Passagiere:

  • Sich mit dem Programm und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Detail vertraut zu machen, wie alle Personen aus der Vereinbarung, um besondere Anforderungen hervorzuheben, die nicht im veröffentlichten Programm enthalten sind,
  • Optionale Reiseversicherungen selbst abzuschließen, da er diese nicht bereitstellt und nicht für sie verantwortlich ist

Der Veranstalter, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist (z. B. Schul- und Studentenausflüge…),

  • Den vereinbarten Preis gemäß den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen, Fristen und auf die Art und Weise zu zahlen,
  • Dem Veranstalter rechtzeitig genaue und vollständige Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, und zu gewährleisten, dass er, seine Dokumente, sein Gepäck usw. die durch die Vorschriften unserer Transit- und Zielländer (Grenze, Zoll) festgelegten Bedingungen erfüllen , sanitäre, monetäre und andere Vorschriften),
  • Zum Ersatz von Schäden, die direkten Dienstleistern oder Dritten durch Verstöße gegen gesetzliche und sonstige Vorschriften sowie gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen,
  • Eine andere Person mit der Reise an seiner Stelle beauftragen,

Für die Zahlung des Preises und der Kosten der Übertragung der Vertragspflichten haften der andere Vertragsübernehmer und sein Rechtsvorgänger gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner , wobei der Veranstalter in diesem Fall nur Ersatz der durch die Ersatzlieferung tatsächlich entstandenen Kosten verlangen kann des Verbrauchers

  • Persönlich (Gruppenbeschwerden werden nicht berücksichtigt) unverzüglich vor Ort die berechtigte Beschwerde in schriftlicher Form (Vorfallbericht) dem Veranstalter oder den in den Reiseunterlagen aufgeführten Personen mitzuteilen,
  • Dass vor Vertragsschluss Informationen über die sogenannten Länder über die Website des Außenministeriums von Bosnien und Herzegowina ( www.mvp.gov.ba ) und auf andere Weise bereitgestellt werden. hohes oder mittleres Risiko,
  • Den autorisierten Vertretern des Veranstalters die genaue Abfahrts- und Rückkehrzeit der Reise spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden mitzuteilen.

5. PREISE UND INHALT DER DIENSTLEISTUNGEN:

Die Preise werden in Fremdwährung ausgedrückt und die Zahlungen werden in konvertierbaren Mark gemäß dem offiziellen Wechselkurs am Tag der Zahlung berechnet, d. h. gemäß dem im Programm angegebenen Wechselkurs oder sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Preise richten sich nach der Geschäftspolitik des Veranstalters und können vom Fahrgast nicht beanstandet werden.

Im Ausland erbrachte Leistungen (die nicht vorab vertraglich vereinbart und bezahlt werden) werden vom Passagier vor Ort an den unmittelbaren Leistungserbringer bezahlt.

Der Preis aus dem Vertrag beinhaltet eine vorab vorbereitete und veröffentlichte Kombination von mindestens zwei oder mehr der folgenden Dienstleistungen von durchschnittlicher Qualität, die für das jeweilige Reiseziel und die jeweiligen Einrichtungen üblich sind, nämlich: Unterkunft, Verpflegung, Transport, Vorbereitung und Organisation der Reise, z für die ein einheitlicher Preis zur Zahlung durch den Reisenden vereinbart wurde (im Folgenden: Standardleistungen ).

Im Preis des Arrangements sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (im Folgenden: Sondervertrag ), nicht die Kosten enthalten für: Flughafen- und Hafentaxis, örtlicher Reiseführer, Vertreter des Veranstalters, touristischer Animateur, optionale Programme, Nutzung von Sonnenliegen und Sonnenschirme, Beschaffung von Visa, Eintrittsgelder für Einrichtungen und Veranstaltungen, Passagier- und Gepäckversicherung, Zimmerservice, Nutzung der Zimmerbar, Klimaanlage, Freizeit-, Arzt-, Telefonservice usw., Reservierung eines speziellen Sitzplatzes im Fahrzeug, Übernachtungskosten im Einzelzimmer, Zimmer mit besonderer Ausstattung (Aussicht, Etage, Größe, Balkon etc.), zusätzliche Verpflegung etc. (im Weiteren: Sonderleistungen ).

Der Vermittler ist nicht berechtigt, im Namen des Veranstalters Sonderleistungen zu erbringen, die nicht im Programm vorgesehen sind. Die Bedingungen für den Erhalt von Ermäßigungen für Kinder sowie andere im Rahmen des Programms speziell vorgesehene Vorteile werden von den direkten Leistungserbringern festgelegt und sollten restriktiv ausgelegt werden (z. B. für Kinder bis zu zwei Jahren das Kalenderdatum, an dem das Kind alt wird). Maßgeblich ist der Tag des Reiseantritts, nicht das Datum des Vertragsabschlusses. Bei falscher Altersangabe des Fahrgastes hat der Veranstalter das Recht, die Differenz bis zum vollen Reisepreis in Rechnung zu stellen.

Sie sind nicht im Preis inbegriffen und der Veranstalter kann gegenüber dem Reisenden nicht für optionale und nachträglich erbrachte Leistungen haftbar gemacht werden, die von einem ausländischen Partner, also einem direkten Dienstleister, erbracht und in Rechnung gestellt werden und die nicht im Programm oder in der Sondervereinbarung vorgesehen sind sowie für die Teilnahme des Passagiers an Sport- und anderen kostenlosen Aktivitäten.

6. PREISÄNDERUNG UND RÜCKTRITTSRECHT DES PASSAGIERS:

Der Veranstalter kann spätestens 8 Tage vor Reiseantritt eine Erhöhung des vereinbarten Preises verlangen, wenn nach Vertragsschluss eine Änderung des Wechselkurses eingetreten ist, wenn der Preis in konvertierbaren Mark oder ausgedrückt ist eine Änderung der Tarife des Beförderers und in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Eine nachträgliche Änderung der Arrangementpreisberechnung kann festgestellt werden bei:

  • Änderungen der Transportkosten um mehr als 5 % des Vertragspreises, die durch eine Änderung des Preises für Öl und Ölderivate (Kraftstoff) verursacht werden,
  • Änderungen der Gebühren für bestimmte Dienstleistungen, wie zum Beispiel: Anlegen an Häfen und Flughäfen, Transport- und Passagiersteuern an Flughäfen usw
  • Die Auswirkung einer Änderung des Wechselkurses, wenn diese Änderung den Preis der Vereinbarung um mehr als 5 % beeinflusst. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Fahrgast/Verbraucher über die Preiserhöhung zu informieren, sobald ihm die oben genannten Umstände bekannt werden. Wenn der Veranstalter eine Preiserhöhung verlangt, hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er den Veranstalter unverzüglich darüber informiert.

Spätere Preisnachlässe des Programms können nicht auf bereits abgeschlossene Verträge angewendet werden und können nicht als Grundlage für eine Beschwerde des Passagiers gegenüber dem Veranstalter dienen.

7. KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN:

Alle im Programm aufgeführten Leistungen umfassen Standardleistungen von durchschnittlicher Qualität, die für bestimmte Reiseziele, Orte und Einrichtungen üblich und spezifisch sind. Falls der Reisende Dienstleistungen außerhalb des Programms wünscht, muss er eine Sondervereinbarung abschließen.

Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Beschreibung von Leistungen in Katalogen – Veröffentlichungen oder auf den Websites von Vermittlern und direkten Leistungsträgern (z. B. Hotels, Transportunternehmen usw.), es sei denn, der Reisende wurde ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Veranstalter ist nur für die Beschreibung der in seinen Programmen, also auf seiner Website, enthaltenen Leistungen verantwortlich, wobei offensichtliche Schreib- und Rechenfehler dem Veranstalter das Recht geben, den Vertrag anzufechten.

Unterkunftseinrichtungen und Unterkunftseinheiten, Transportmittel usw. Dienstleistungen werden gemäß der offiziellen Kategorisierung des Wohnsitzlandes zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms beschrieben. Sie sind unterschiedlich und je nach Reiseziel nicht vergleichbar, auch nicht innerhalb desselben Reiseziels. Ernährung, Komfort und Servicequalität hängen in erster Linie von den Arrangementpreisen, ausgewählten Reisezielen und Kategorisierungen ab, die durch lokale und nationale Vorschriften bestimmt werden und außerhalb der Kontrolle und des Einflusses des Veranstalters liegen.

Das durch das Programm festgelegte Start- und Enddatum der Reise bedeutet nicht, dass der Reisende einen ganzen Tag in der Unterkunft bzw. am Zielort bleibt. Der Zeitpunkt des Abflugs oder der Ankunft der Passagiere sowie der Ein- oder Ausreise der Passagiere aus der Unterkunftseinrichtung hängt von den Verfahren an den Grenzübergängen, den Straßenverhältnissen, den Genehmigungen der zuständigen Behörden, den technischen und wetterbedingten Bedingungen oder von höherer Gewalt ab, die sich auf die Abflugzeit der Flugzeuge auswirken können und andere Transportmittel, die nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen. Auswirkungen haben können, weshalb der Veranstalter für solche Fälle nicht verantwortlich ist. Der erste und letzte Tag des Programms sind für Reisen gedacht und beinhalten keinen Aufenthalt in einem Hotel oder Zielort – sie geben nur den Kalendertag des Beginns und Endes der Reise an, sodass der Veranstalter nicht für einen Abend verantwortlich ist , Nacht- oder Frühflug, Betreten des Zimmers in den späten Abendstunden, Verlassen des Hotels in den frühen Morgenstunden und dergleichen.

Bei einem Flugarrangement gilt als vereinbarter Reisebeginn das Treffen des Passagiers am Flughafen, das mindestens 2 Stunden vor der ersten von den Fluggesellschaften veröffentlichten Abflugzeit liegt. Im Falle einer Verschiebung der angegebenen Abflugzeit des Flugzeugs trägt der Veranstalter keine nationale Verantwortung, es gelten jedoch auch internationale Vorschriften im Bereich des Luftverkehrs. In der Regel erfolgt der Abflug – die Ankunft, der Start – die Landung eines Charterfluges am späten Abend oder frühen Morgen und wenn beispielsweise eine vertraglich vereinbarte Anfangs- oder Abschlussmahlzeit in Form einer sogenannten „Erkältung“ vorgesehen ist Mahlzeit“ in der Beherbergungseinrichtung, gilt der Vertrag als vollständig erfüllt.

Die Dienste eines Reiseleiters, Begleiters, örtlichen Führers, Animators oder örtlichen Vertreters bedeuten nicht deren ganztägige und ununterbrochene Anwesenheit, sondern lediglich den Kontakt und die notwendige Unterstützung für den Reisenden gemäß den im Bulletin veröffentlichten, regelmäßigen Bereitschaftszeiten an der Tafel befestigt oder anderweitig befestigt werden. Die Weisungen und Weisungen des Bevollmächtigten des Veranstalters (insbesondere betreffend Abfahrtszeit, Beförderung, Unterbringung, gesetzliche und sonstige Vorschriften etc.) sind für den Passagier verbindlich und die Nichtbeachtung der genannten Weisungen stellt einen Verstoß gegen die genannten Weisungen dar Die Vereinbarung und alle möglichen Folgen und Schäden gehen in einem solchen Fall zu Lasten des Passagiers.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nicht durch die Verfügbarkeit des Veranstalters bedingt sind, sind zulässig, sofern sie sich nicht negativ auf das Gesamtkonzept der vertraglich vereinbarten Reise auswirken. Muss der Flug oder die Beförderung aus den genannten Gründen an einen anderen Flughafen oder Ort verlegt werden, trägt der Veranstalter sämtliche Kosten der alternativen Beförderung, mindestens jedoch in Höhe des Beförderungstickets 2. Klasse.

Tritt an die Stelle der Person, die eine bestimmte touristische Leistung gebucht hat, ein Dritter ein, hat der Veranstalter Anspruch auf Ersatz der durch die Änderung entstandenen Kosten. Der Fahrgast und die Person, die ihn vertritt, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der vereinbarten Preise und die Kosten des Ersatzes des Fahrgastes. Der Veranstalter akzeptiert keinen Ersatz von Fahrgästen, wenn der Wechsel nicht rechtzeitig erfolgt, besondere Anforderungen im Zusammenhang mit der Reise bestehen oder dieser nicht im Einklang mit dem Gesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften steht.

8. UNTERKUNFT, VERPFLEGUNG UND TRANSPORT:

8.1. Unterkunft: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
  • Der Passagier wird in jeder offiziell registrierten Unterkunftseinheit der im Programm beschriebenen Unterkunftseinrichtung untergebracht, unabhängig von den Merkmalen des Passagiers, der Lage und Position der Einrichtung, der Anzahl der Stockwerke, der Nähe zu Lärm, dem Parkplatz usw.
  • Die Unterbringung des Passagiers in der Einrichtung erfolgt frühestens um 16:00 Uhr am Tag des Beginns des Dienstes und das Verlassen der Einrichtung spätestens um 9:00 Uhr am Tag des Endes des Dienstes. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Rückerstattung wegen selbstverschuldeten, willkürlichen, dh gelegentlichen oder vorzeitigen Verlassens des Beherbergungsbetriebes, weder für den Preis der Hotelleistung noch für den Beförderungspreis.
  • Drei- und Vierbett-Wohneinheiten (Zimmer, Studios, Apartments usw.) werden gemäß der Kategorisierung und den Vorschriften des Wohnsitzlandes festgelegt.
  • Die Funktionsweise von Klimaanlagen in Unterkunftseinrichtungen variiert je nach Reiseziel und Einrichtung und bedeutet nicht, dass die Klimaanlagen rund um die Uhr in Betrieb sind. – Der Veranstalter haftet gegenüber dem Reisenden nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften oder vorgeschriebener Regeln durch ihn entstehen und Gepflogenheiten, die von Spediteuren, Hoteliers und anderen unmittelbaren Dienstleistern festgelegt werden.
  • Wenn der Veranstalter oder ein Dritter im Namen des Veranstalters die Verpflichtung aus dem Vertrag hätte erfüllen müssen, die Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nur teilweise erfüllt oder mit der Erfüllung dieser Verpflichtung in Verzug ist, kann der Verbraucher eine Entschädigung verlangen Schadensersatz, einschließlich immaterieller Schäden.
  • Wenn der Verbraucher im oben genannten Fall beim Veranstalter einen Schadensersatzantrag stellt, weil der Dritte, der die Verpflichtung aus dem Vertrag im Namen des Veranstalters erfüllen sollte, dies nicht oder nur teilweise tut Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nach oder kommt er mit der Erfüllung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, von einem Dritten Schadensersatz für den gezahlten Betrag zu verlangen.
  • Der Veranstalter ist von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass die Nichterfüllung, Teilerfüllung oder Verzögerung der Erfüllung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verbrauchers beruht.
  • Nach Beginn der touristischen Reise kann die vertraglich vereinbarte Unterkunft aus plötzlichem und berechtigtem Grund ohne Zustimmung des Reisenden auf Kosten des Reisenden durch eine Unterkunft in einem Objekt gleicher oder höherer Kategorie am vertraglich vereinbarten Unterkunftsort ersetzt werden Veranstalter, und die Unterbringung in Objekten einer niedrigeren Kategorie kann mit Zustimmung des Reisenden und einer Erstattung von Preisunterschieden im Verhältnis zur herabgesetzten Kategorie der Beherbergungseinrichtung erfolgen.
  • Der Reisende übernimmt die Verpflichtung, sich mit den Verhaltensregeln im Beherbergungsbetrieb vertraut zu machen und diese einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Hinterlegung und Aufbewahrung von Geld, Wertgegenständen und Kostbarkeiten, dem Mitbringen von Speisen und Getränken in die Zimmer, der Einhaltung der Hausordnung, dem Aufenthalt und dem Verlassen des Zimmers eine bestimmte Zeit, die Anzahl der Personen im Raum und Ph.D. denn für hieraus entstehende Schäden haftet der Veranstalter nicht.
8.2. Ernährung: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
  • Die Vielfalt und Qualität der Speisen und der Verpflegungsdienstleistungen hängen hauptsächlich vom Preis des Arrangements, der Kategorie der Einrichtung, dem Reiseziel und den örtlichen Gepflogenheiten ab, unabhängig davon, ob es sich um eine Selbstbedienungs- oder eine servierte Dienstleistung (Menü) handelt.
  • All Inclusive und alle anderen Leistungen umfassen Leistungen nach den hotelinternen Regeln und müssen auch innerhalb derselben Kategorie am selben Reiseziel nicht identisch sein. Der Veranstalter informierte den Passagier über den Inhalt.
All-Inclusive-Leistungen in schriftlicher Form.
  • Das Frühstück beinhaltet, sofern im Programm nicht anders angegeben, ein kontinentales Frühstück.
  • Liegt die Auslastung in Hotels unter 30 %, ist es möglich, dass anstelle der Selbstbedienung die Verpflegung erfolgt.
Die Verpflegungsbedingungen im Beherbergungsbetrieb sind identisch, unabhängig davon, ob Kinder, ältere Menschen oder Personen mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Abkommens reisen. Für den Fall, dass der Reisende mit dem unmittelbaren Verpflegungsanbieter vor Ort eine abweichende Vereinbarung trifft, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für eine mangelhaft erbrachte Verpflegungsleistung. 8.3. Transport: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
  • Die Beförderung und der Transfer erfolgt mit Standard-Touristenbussen oder anderen Mitteln gemäß den Vorschriften und Kriterien, die in dem Land gelten, in dem der vom Veranstalter beauftragte Beförderer registriert ist, und es gelten die vom Beförderer festgelegten Vorschriften, Grundsätze und Regeln (z. B. Beförderung in allen Die Angabe des Transportmittels beinhaltet weder nummerierte Sitzplätze noch inbegriffene Mahlzeiten und Getränke während der Reise usw.). Der Fahrgast ist verpflichtet, jeden angebotenen Sitzplatz im Verkehrsmittel anzunehmen.
  • Der Veranstalter hat das Recht, alle Arten von Touristenbussen zu mieten, die den in den Vorschriften festgelegten Anforderungen entsprechen (Kleinbus, Bus oder Doppeldecker), sowie andere Transportmittel, wenn die Umstände dies erfordern.
  • Toiletten werden während der Busfahrt nicht benutzt, es sei denn, dies ist genehmigt. Der Fahrgast ist verpflichtet, alle durch seine Fahrlässigkeit im Beförderungsmittel verursachten Schäden vor Ort zu ersetzen. Der Passagier ist verpflichtet, vor Reiseantritt seine Personal- und Reisedokumente sowie sein Gepäck zu überprüfen und abzugleichen und bei etwaigen Unregelmäßigkeiten den Reiseleiter/Reisebegleiter zu informieren.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, sich im Transportmittel angemessen zu verhalten und die Verkehrsregeln und Regeln für die Personenbeförderung einzuhalten, andernfalls hat der Veranstalter das Recht, ihn nicht in das Transportmittel aufzunehmen oder ihn in Anwesenheit der Polizei aus dem Transportmittel zu entfernen Die Transportmittel und der Weitertransport zum Zielort liegen nicht in der Verantwortung des Veranstalters. Storniert der Fahrgast die Reise wegen Ausstiegs aus dem Beförderungsmittel, kommt die Stornostaffel aus Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
  • Die Fahrtrichtung, Pausen, Orte und deren Dauer werden vom Reiseleiter/Begleiter – Fahrer festgelegt. Führer/Begleiter – der Fahrer hat das Recht, aufgrund unvorhersehbarer, unvermeidbarer oder sicherheitsrelevanter oder ähnlicher Umstände den Fahrplan, die Reiseroute oder die Reihenfolge der Ortsbesichtigungen zu ändern.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, den Anweisungen des Fahrers bzw. Reiseleiters/Begleiters (Pausenlänge etc.) Folge zu leisten.
  • Eine Nichtübereinstimmung der dem Veranstalter mitgeteilten personenbezogenen Daten mit den Daten im Reisepass des Passagiers (Namen des Passagiers usw.) kann dazu führen, dass ein neues Flugticket ausgestellt wird, was mit Kosten verbunden ist, oder sogar, dass das Ticket für ungültig erklärt wird, wofür der Passagier aufkommt Folgen. Der Passagier ist für sein Flugticket verantwortlich, sobald es ihm am Flughafen oder bei der Agentur ausgehändigt wird. Die Ausstellung eines Duplikats eines Flugtickets oder einer Bordkarte ist nicht möglich. Der Passagier trägt die volle Verantwortung für die Folgen seines Verlusts oder Verschwindens während der Reise.
  • Flugtickets oder Sondertransporttickets sind nur zu den darauf angegebenen Daten und Uhrzeiten gültig.
  • Die Beförderung von Passagieren mit Luft-, Schienen-, See-, Fluss- oder Seetransportmitteln erfolgt und die direkte Verantwortung dieser Beförderer richtet sich nach den Vorschriften und Gepflogenheiten, die die genannten Transportarten regeln und außerhalb des Einflusses und der Verantwortung von liegen Der Organisator.

9. REISEDOKUMENTE, EINHALTUNG RELIGIÖSER, GESUNDHEITS- UND RECHTLICHER VORSCHRIFTEN:

Alle im Programm veröffentlichten Bedingungen gelten ausschließlich für Bürger mit Reisedokumenten aus Bosnien und Herzegowina. Der Veranstalter ist nicht dafür verantwortlich und verpflichtet, Reisende, die Staatsbürger anderer Staaten sind, über die für das Ziel- oder Transitland geltenden Bedingungen (Visa, Zoll, Gesundheit usw.) zu informieren, sondern es obliegt dem ausländischen Staatsbürger sich beim zuständigen Konsulat zu informieren und dass der Reisende selbst die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und Dokumente rechtzeitig und ordnungsgemäß vorlegt. Ein Reisender, der ins Ausland reist, muss über ein gültiges Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten ab dem Datum des Reiseendes verfügen und dem Veranstalter die für die Erteilung eines Visums erforderlichen Daten und Unterlagen korrekt und vollständig vorlegen, sofern der Veranstalter ein Visum erhält eins.

Der Beamte der Agentur des Veranstalters oder des Vermittlers ist nicht befugt, die Gültigkeit von Reise- und anderen Dokumenten zu prüfen. Wenn der Veranstalter in den Prozess der Einreichung von Dokumenten eingreift, garantiert der Veranstalter nicht, dass er ein Visum erhält oder dass er innerhalb der Frist ein Visum erhält, und übernimmt keine Verantwortung für die Unrichtigkeit von Reise- und anderen Dokumenten oder für den Fall, dass die Grenzbehörden oder Einwanderungsbehörden dies tun die Einreise, Durchreise oder den weiteren Aufenthalt des Reisenden nicht genehmigen. Verliert der Passagier seine Reisedokumente oder werden diese während der Reise gestohlen, ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten rechtzeitig für neue zu besorgen und alle sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen zu tragen. Der Reisende ist verpflichtet, besondere Leistungen in Anspruch zu nehmen, die mit seinen religiösen oder gesundheitlichen Gründen in Zusammenhang stehen, wie z. B. spezielle Ernährung, Besonderheiten der Unterkunft usw. aufgrund religiöser Gründe, chronischer Krankheit, Allergie, Behinderung (Rollstuhl, Begleitperson usw.). , denn andernfalls übernimmt der Veranstalter hieraus keine besondere Verpflichtung, Haftung oder Schadensersatzpflicht. Bei Reisen in Länder, in denen besondere Vorschriften gelten, einschließlich obligatorischer Impfungen oder der Beschaffung bestimmter Dokumente, liegt es in der Verantwortung des Reisenden, die erforderlichen Impfungen durchzuführen und entsprechende Bescheinigungen vorzulegen, und im Falle etwaiger Folgen haftet er für den Schaden .

Der Passagier ist verpflichtet, die Zoll-, Devisen- usw. Vorschriften von Bosnien und Herzegowina, den Transitländern und den Ländern, in denen er sich aufhält, sowie im Falle der Unmöglichkeit der Weiterreise, also des Aufenthalts und allem anderen, strikt einzuhalten Alle Folgen und Kosten trägt der Reisende selbst.

Kann die Reise aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Punktes durch den Reisenden nicht durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen des Punktes 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. GEPÄCK:

Der Gepäcktransport ist bis zu einem bestimmten, von der Fluggesellschaft festgelegten Gewicht kostenlos. Übergepäck Der Passagier zahlt nach den im Reiseprogramm angegebenen gültigen Preisen des Beförderers. Der Transport von Sondergepäck vom Flughafen zum Hotel und zurück liegt in der alleinigen Verantwortung des Passagiers. An allen Flughäfen gelten besondere Sicherheitsregeln für Handgepäck. Wir empfehlen daher, den Passagier für weitere Informationen an dem Flughafen zu informieren, von dem aus er reist. Schäden und Verlust von Gepäck auf Flügen Der Passagier ist verpflichtet, verlorenes Gepäck unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Flughafendienststelle zu melden, da Fluggesellschaften in der Regel eine Entschädigung verweigern, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt und eingereicht wird.

Bei Reisen mit dem Bus kann der Fahrgast pro Sitzplatznutzer 2 Gepäckstücke mitnehmen und diese einer autorisierten Person des Veranstalters übergeben. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Der Fahrgast ist verpflichtet, für die mit dem Beförderungsmittel mitgebrachten Sachen Sorge zu tragen, das Gepäck, das der bevollmächtigten Person des Beförderers übergeben oder in die Beherbergungseinrichtung gebracht wird, abzugeben oder zu übernehmen. Der Passagier übt alle seine oben genannten Rechte direkt beim Beförderer, Unterkunfts- oder Versicherungsdienstleister und gemäß den geltenden internationalen und nationalen Vorschriften aus. Der Transport des Gepäcks vom Parkplatz zur Unterkunftseinheit liegt in der Verantwortung des Passagiers (der Transport erfolgt so nah wie möglich an der Unterkunftseinrichtung). Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vergessene Gegenstände im Fahrzeug.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht für Gepäck und Gegenstände, die er üblicherweise nicht mitnimmt, es sei denn, er hat die Gegenstände ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen. Dem Reisenden wird daher davon abgeraten, wertvolle Gegenstände auf die Reise mitzunehmen und diese ansonsten ordnungsgemäß zur Aufbewahrung zu übergeben oder mitzunehmen.

Es ist die Pflicht des Passagiers, sein Gepäck sichtbar mit persönlichen Daten zu kennzeichnen und keine persönlichen Dokumente, Gegenstände und Wertgegenstände im geparkten Fahrzeug zurückzulassen, da der Veranstalter nicht für deren Verschwinden verantwortlich ist. Es wird empfohlen, Dokumente, Gold, Wertsachen, technische Instrumente und Medikamente ausschließlich im Handgepäck mitzuführen und während des Aufenthalts möglichst in einem Safe aufzubewahren.

Der Passagier ist verpflichtet, den Verlust, die Beschädigung oder das Verschwinden von Gepäck während der Reise dem Vertreter des Veranstalters oder dem unmittelbaren Leistungserbringer zu melden.

11. ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DEN VERANSTALTER:

11.1. Wenn der Veranstalter vor dem vereinbarten Tag des Reisebeginns feststellt, dass er gezwungen ist, bestimmte wesentliche Bestimmungen des Vertrags zu ändern, wie z. B. Preis, Bestimmungsort, Transportmittel, Merkmale oder Kategorie des Transports, Abreisedatum, Art B. Ort, Kategorie oder Niveau des Unterkunftskomforts, werden diese Änderungen dem Verbraucher schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger, der für den Verbraucher leicht zugänglich ist, über die Verschiebung mitgeteilt, damit der Verbraucher eine Entscheidung über die Änderung des Vertrags treffen kann . Im oben genannten Fall hat der Verbraucher das Recht:
  • Akzeptieren Sie den Ersatz der vertraglich vereinbarten Reise durch eine andere Reise gleicher oder besserer Qualität, ohne dass der Verbraucher verpflichtet ist, die Preisdifferenz zu zahlen.
  • Akzeptieren Sie den Ersatz der vertraglich vereinbarten Reise durch eine andere Reise mit geringerer Qualität und die Entschädigung für die Preisdifferenz i
  • Fordert die Rückerstattung der aufgrund des Vertrags über das Pauschalarrangement gezahlten Beträge. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Veranstalter seine Entscheidung unverzüglich schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger oder per Fernkommunikationsmittel, mit dem er die Reservierung vorgenommen hat, mitzuteilen.
Der Veranstalter hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn:
  • Eine unzureichende Anzahl registrierter Passagiere, sofern er den Reisenden spätestens 5 Tage vor Beginn der touristischen Reise darüber informiert hat und,
  • Aufgrund der von den Vertragsparteien nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Erfüllung vertraglicher Pflichten, die, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms bestanden hätten, für den Veranstalter ein berechtigter Grund gewesen wäre, das Programm nicht zu veröffentlichen und nicht abzuschließen Vereinbarung mit der Verpflichtung, dem Reisenden das gezahlte Geld spätestens innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Kündigung zurückzuzahlen.
Wird durch ein von den Vertragsparteien nicht zu vertretendes Ereignis die Erfüllung der Verpflichtung des Veranstalters unmöglich, entfallen auch die Pflichten des Verbrauchers. Wenn der Verbraucher im oben genannten Fall bestimmte Maßnahmen ergriffen hat, um seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Verbraucher vom Veranstalter die Rückerstattung der gezahlten Beträge gemäß den Regeln über die Rückerstattung unbegründeter Gewinne verlangen. Die Kosten für die Rückreise des Verbrauchers zum Abreiseort oder einem anderen vereinbarten Ort werden zu gleichen Teilen von den Vertragsparteien getragen, sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages über das Pauschalarrangement trägt der Verbraucher. Sofern im Programm nicht ausdrücklich angegeben, muss für die Durchführung der Reise die Mindestanzahl der registrierten Passagiere betragen: für eine Busreise 30 Passagiere, für eine Reise mit regulären Fluggesellschaften in Europa 20 Passagiere, für eine Reise mit Interkontinentalflügen Fluggesellschaften 15 Passagiere, bei einer Reise auf speziell vertraglich vereinbarten Flugcharterlinien, Zügen, Tragflächenbooten usw. mindestens 80 % Auslastung für jedes Transportmittel. Im Falle der Annahme des neuen Vertrages verzichtet der Reisende auf sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter aus dem ursprünglich abgeschlossenen Vertrag. 11.2. Während des Ausflugs: Wenn der Veranstalter nach Beginn der Reise feststellt, dass dem Verbraucher keine Leistungen erbracht wurden, das heißt, dass er dem Verbraucher die vertragsgemäßen Leistungen nicht erbringen kann, ist er verpflichtet, dem Verbraucher andere geeignete Leistungen anzubieten Dienstleistungen bis zum Ende der Reise ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher zu erbringen sowie etwaige Preisunterschiede zwischen vertraglich vereinbarten und erbrachten Dienstleistungen zu begleichen. Ist die Erbringung der Leistung nicht möglich oder nimmt der Verbraucher die Leistung aus berechtigten Gründen nicht an, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Verbraucher die Kosten zu erstatten, die durch die Änderung nach Reiseantritt entstehen, sowie zu sorgen für eine kostenlose Rücksendung mit geeigneten Transportmitteln zum Abgangsort oder einem anderen mit dem Verbraucher vereinbarten Ort. Erbringt der Veranstalter gegenüber dem Verbraucher keine Leistungen oder sorgt er nicht für eine kostenlose Rücksendung mit einem geeigneten Transportmittel zum Abgangsort oder einem anderen mit dem Verbraucher vereinbarten Ort, kann der Verbraucher:
  • Weitere geeignete Leistungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen und,
  • Führen Sie die Rückfahrt mit einem geeigneten Transportmittel zum Abfahrtsort oder einem anderen mit dem Veranstalter vereinbarten Ort durch.
Während der Reise behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Tag oder die Uhrzeit der Reise sowie die Reiseroute und die erforderlichen Programmänderungen zu ändern, wenn sich die Bedingungen für die Reise ändern (geänderter Flugplan, Notlandung). , Störung der Transportmittel, Staus an den Grenzen oder im Verkehr, Schließung eines der für die Reise geplanten Orte, Änderungen der Visaregelung, Sicherheitslage, Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche und objektive Umstände sowie höhere Gewalt), ohne dass eine Verpflichtung dazu besteht dem Passagier Schadensersatz oder eine andere Entschädigung zu zahlen. In den genannten Fällen trägt der Veranstalter die etwaigen Mehrkosten einer Programmänderung. Wenn es während der Vertragsabwicklung über ein Pauschalreisearrangement zu Änderungen im Arrangement kommt und der Verbraucher beschließt, den Pauschalreisevertrag zu kündigen, trägt der Verbraucher in diesem Fall nur die tatsächlichen Kosten für die Dienstleistungen der Agentur bis zum Zeitpunkt der Stornierung des Arrangements durchgeführt. Der Veranstalter ist von der Vertragserfüllung entbunden, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der ausgesprochenen Abmahnung durch unhöfliches und ungebührliches Verhalten beeinträchtigt. In diesem Fall ist der Reisende verpflichtet, dem Veranstalter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle des Eintritts außergewöhnlicher Umstände während der Reise, die nicht im Voraus vorhersehbar waren und auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (Terroranschläge, Ausnahmezustand, Explosionen, Infektionen, Epidemien und andere Krankheiten, Naturkatastrophen, klimatische Bedingungen). usw.) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung, wenn der Passagier die angebotene Rückfahrt mit dem bereitgestellten Transportmittel ablehnt. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Verbraucher die Kosten zu ersetzen, die durch die Beendigung des Vertrags entstehen, außer im Fall von:
  • Kündigung des Vertrages wegen unzureichender Zahl der angemeldeten Fahrgäste, wenn er den Verbraucher vor Vertragsschluss darüber informiert hat, dass die Durchführung der Reise von der Zahl der angemeldeten Fahrgäste abhängt und dass die Frist für die Benachrichtigung des Verbrauchers über die Kündigung nicht eingehalten werden kann kürzer als fünf Tage ab dem Tag des Reiseantritts sein und,
  • Die Kündigung des Vertrages aufgrund der Unmöglichkeit der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die die Vertragsparteien nicht zu vertreten haben, wobei eine große Anzahl registrierter Passagiere nicht als Unmöglichkeit der Erfüllung gilt.

12. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DEN PASSAGIER:

12.1. Vor Reiseantritt: Der Reisende hat das Recht, die Reise zu stornieren, worüber er den Veranstalter schriftlich in der Art und Weise informieren muss, in der der Vertrag geschlossen wurde. Das Datum der schriftlichen Stornierung des Vertrags ist die Grundlage für die Berechnung der dem Veranstalter zustehenden Entschädigung, ausgedrückt als Prozentsatz gemäß der Stornierungstabelle im Verhältnis zum Gesamtwert der Vereinbarung, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist, nämlich: 5 % bei Reiserücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn, 10 % bei Reiserücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn, 20 % bei Reiserücktritt 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn Reise, 40 % bei Stornierung 19 bis 15 Tage vor Reisebeginn, 80 % bei Stornierung 14 bis 10 Tage vor Reisebeginn, 90 % bei Stornierung 9 bis 6 Tage vor Reisebeginn, 100 % wenn 5 bis 0 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise stornierbar. Abweichend von den oben genannten Punkten gilt die folgende Stornierungstabelle: A. mit Schiffskreuzfahrten 5 % und mindestens EUR 60,00 bis 91 Tage vor Reisebeginn, 15 % von 90 bis 45 Tage vor Reisebeginn, 30 % von 44 bis 29 Tage vor Reisebeginn, 50 % ab 28 bis 15 Tage vor Reiseantritt, 80 % von 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn, 95 % von 6 bis 3 Tage vor Reisebeginn, 100 % am Reisetag, Nichtanreise bzw Stornierung während der Reise B. für Erholungsferien für Vorschulkinder, Unterricht in der Natur, Schul- und Schülerausflüge bei Kündigung des gesamten Vertrages 5 % bei Stornierung bis 120 Tage vor Reisebeginn, 20 % bei Stornierung ab 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn, 50 % bei Stornierung ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn, 80 % bei Stornierung 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt, 100 % bei Stornierung 44 bis 44 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise. C. zur Stornierung einer Flugticketreservierung Bei der Stornierung oder Änderung des Ausstellungsdatums eines Flugtickets gelten die Stornierungsbedingungen, die ausschließlich von jeder Fluggesellschaft gemäß ihren Regeln und Tarifbedingungen festgelegt werden. D. Für Reisen, die als interkontinental gekennzeichnet sind (Amerika, Asien, Afrika, Australien, Naher und Fernost…), gelten aufgrund der strengen Richtlinien von Fluggesellschaften und Hotels die folgenden Stornierungsbedingungen: -5 % bei Stornierung 120 Tage vor Reisebeginn, -20 % bei Stornierung 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn, -50 % bei Stornierung 89-60 Tage vor Reisebeginn, -80 % bei Stornierung 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn, -100 % bei Stornierung 44 Stunden vor Reisebeginn oder während der Reise Eine Änderung des vereinbarten Ortes, des Reisedatums, des Transportmittels, der Unterkunftseinrichtung, der Unterkunftseinheit, die Nichtbeantragung eines Visums, die Nichtzahlung des vereinbarten Preises usw. gelten als Stornierung der Reise durch den Passagier. Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter nur die tatsächlichen, d Schwester des Passagiers, Adoptierten und Adoptierenden, Tod des Passagiers, Ehepartners, Kindes, Elternteils, Bruders oder der Schwester des Passagiers, Adoptierten und Adoptierenden, Aufforderung zur militärischen Ausbildung des Passagiers oder Naturkatastrophe oder Ausnahmezustand, der von den zuständigen Behörden offiziell erklärt wurde Behörde des Reiselandes. In den genannten Fällen ist der Reisende verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis darüber vorzulegen, dass die Rechte aus der Krankenversicherung aufgrund einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ausgeübt werden (Bescheinigung des gewählten Arztes im Bereich Allgemeinmedizin, d. h. Entlassungsliste eines stationären Arztes). Gesundheitseinrichtung, die eine plötzliche Erkrankung und Reiseunfähigkeit ausdrücklich bestätigt), also eine Sterbeurkunde, also ein Aufruf zu einer Militärübung. Fälle von lokalen Terroranschlägen, Explosionen, Infektionen, Epidemien und anderen Krankheiten, Naturkatastrophen, klimatischen Bedingungen usw., für die nicht von den zuständigen staatlichen Behörden des Wohnsitzes oder des Reiselandes der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, können nicht berücksichtigt werden berechtigte Gründe für die Stornierung oder Unterbrechung der Reise des Reisenden. Plötzliche Krankheit ist eine plötzliche und unerwartete, von einem autorisierten Arzt diagnostizierte Krankheit, d. und so beschaffen ist, dass sie eine Behandlung, einen Krankenhausaufenthalt (Krankenhausaufenthalt) erfordert und es unmöglich macht, die vertraglich vereinbarte Reise anzutreten. Für den Fall, dass der Reisende einen geeigneten Ersatz leistet oder der Veranstalter den Ersatz selbst vornimmt, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Passagier die gezahlten Beträge in voller Höhe zurückzuerstatten, wobei lediglich die tatsächlichen und entstandenen Kosten abgezogen werden. Im Falle des Ersatzes von Fahrgästen ist der Veranstalter verpflichtet, mit dem neuen Fahrgast einen Vertrag abzuschließen. Im Falle einer Stornierung einer versicherten Reise erwirbt der Reisende sein Recht direkt beim Versicherer. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird der an den Veranstalter für die Vermittlung bei der Erlangung von Visa gezahlte Betrag sowie bezahlte rechtliche und sonstige Verpflichtungen nicht an den Reisenden zurückerstattet. 12.2. Nach Antritt der Reise: Nimmt der Reisende aufgrund der Absage der Reise aus eigenem Verschulden einige der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, wird der Veranstalter versuchen, vom Leistungsträger eine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erhalten. Wenn der Leistungsträger das Geld nicht zurückerstattet, hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Rückerstattung des entsprechenden Teils des Preises der nicht genutzten Reise. Handelt es sich um eine unerhebliche Leistung oder einen unerheblichen Wert, ist der Veranstalter von dieser Verpflichtung befreit. Wenn aus Verschulden des Veranstalters ein erheblicher Teil der im Vertrag genannten Leistungen nicht erbracht werden kann, ist der Veranstalter verpflichtet, bestimmte vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit die Reise fortgesetzt werden kann, oder dem Reisenden bis zum Ende der Reise andere geeignete Leistungen anzubieten Touristenreise ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden, alles in Übereinstimmung mit Punkt 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass andere gesetzliche Rechte des Reisenden berührt werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Arrangement in der vereinbarten Weise durchzuführen. Für den Fall, dass die Vereinbarung nicht vertragsgemäß umgesetzt wird, kann der Verbraucher den Veranstalter auffordern, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Behebt der Veranstalter die Mängel bei der Vertragserfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Der Verbraucher/Fahrgast ist nicht verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Beseitigung von Mängeln bei der Vertragserfüllung zu setzen, wenn:
  • Die Erbringung einer anderen angemessenen Leistung ist nicht möglich oder die Agentur lehnt die Erbringung einer anderen angemessenen Leistung ausdrücklich ab und,
  • Hat kein Interesse an der Beseitigung von Mängeln bei der Vertragsdurchführung.
Der Veranstalter trägt die Kosten für die Rückführung des Verbrauchers/Reisenden zum Abflugort oder einem anderen mit dem Verbraucher vereinbarten Ort sowie sonstige Kosten, die durch die Beendigung des Vertrages entstehen.

13. VERSICHERUNG UND REISEGARANTIE:

Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisehaftpflichtversicherung, einer Krankenversicherung und einer Unfallversicherung. Sofern der Veranstalter und der Vermittler eine Reiseversicherung anbieten, handelt es sich lediglich um eine Vermittlung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft zustande, an die sich etwaige Anfragen direkt richten. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Versicherungsprämien sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sofort mit Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Reisende, dass er informiert und angewiesen wurde, ein vollständiges Versicherungspaket bereitzustellen.

Das Vollversicherungspaket deckt die obligatorische Krankenversicherung nicht ab und es wird dem Reisenden empfohlen, diese selbst abzuschließen, da dies der Grund dafür sein kann, dass die Grenzbehörden eine Weiterreise nicht zulassen oder der Reisende die Kosten einer möglichen Behandlung selbst tragen muss. Der Veranstalter unterliegt den Verpflichtungen, die sich aus den Tourismusgesetzen der Entitäten (RS und FBiH) sowie den entsprechenden Tourismusgesetzen der Kantone ergeben.

14. Unterstützung, Beschwerde, Klage und Streitbeilegung:

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, an der Verkaufsstelle einen gut sichtbaren Hinweis auf die Art und Weise und den Ort der Einreichung einer Beschwerde anzubringen und sicherzustellen, dass während der Arbeitszeit eine Person anwesend ist, die zur Entgegennahme von Beschwerden berechtigt ist.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Aufzeichnungen über eingegangene Beschwerden zu führen und diese mindestens zwei Jahre lang ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde des Passagiers aufzubewahren.

Der Fahrgast ist verpflichtet, eine begründete schriftliche Beschwerde unverzüglich vor Ort beim örtlichen Vertreter des Veranstalters, in dringenden Fällen, wenn dieser nicht sofort erreichbar ist, beim unmittelbaren Leistungserbringer (z. B. Beförderer, Hotelier etc.) einzureichen. oder wenn diese Personen nicht in den Reiseunterlagen aufgeführt sind, direkt an den Veranstalter.

Der Veranstalter und der örtliche Vertreter des Veranstalters sind verpflichtet, unverzüglich:

a) Reaktionen auf Verbraucherbeschwerden während der Reise und,

b) Entfernen Sie alle Abweichungen von der Vereinbarung, die der Verbraucher angibt.

Für den Fall, dass die vom Verbraucher angezeigte Vertragsabweichung während der Reise nicht behoben wird, hat der Verbraucher das Recht, eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen.

Stellt eine vom Verbraucher/Reisenden angezeigte Vertragsabweichung, die während der Reise nicht beseitigt wurde, ihrem Umfang oder ihrer Beschaffenheit nach eine Nichterfüllung oder Teilerfüllung der vertraglichen Verpflichtung dar, kann der Verbraucher von der Agentur die Herausgabe verlangen der im Rahmen der Vereinbarung gezahlten Mittel. Der Verbraucher/Reisende kann keine Preisminderung verlangen, wenn er es fahrlässig unterlässt, auf Unstimmigkeiten zwischen den erbrachten und den vertraglich vereinbarten Leistungen hinzuweisen.

Für Hilfe, Notfälle und andere Fälle sowie Beschwerden kann sich der Reisende an den Veranstalter wenden. Bei dringenden und ähnlichen Verfahren ist es erforderlich, dass der Reisende die Vertragsnummer, den Reiseort, den Namen der Unterkunftseinrichtung, den Namen des Passagiers, die Adresse oder Telefonnummer usw. angibt, unter denen er kontaktiert werden kann.

Der Reisende ist verpflichtet, nach Treu und Glauben mitzuwirken und einen Zeitrahmen von 24-48 Stunden geduldig abzuwarten, bis die berechtigte Beschwerde vor Ort behoben wird (z. B. Ausfall des Kühlschranks, Strom- oder Wasserausfall, schlecht gereinigte Wohnung usw. Mängel) und Akzeptieren Sie die angebotene Lösung, die zum vertraglich vereinbarten Service passt.

Wird der Reklamationsgrund nicht vor Ort beseitigt, erstellen der Reisende und der Vertreter des Veranstalters hierüber eine schriftliche Bestätigung in dreifacher Ausfertigung, die von beiden Parteien erstellt und unterzeichnet wird. Der Passagier behält eine Kopie dieser Bescheinigung.

Wenn der Grund der Beschwerde vor Ort beseitigt wird, ist der Passagier verpflichtet, eine entsprechende Bestätigung zu unterzeichnen, andernfalls gilt die Tatsache, dass er weiterhin eine angemessene Alternativlösung genutzt hat, als vollständig abgeschlossen, wenn das Programm abgeschlossen ist.

Das Recht, etwaige Schadensersatzansprüche anzuerkennen, ist nicht der örtliche Vertreter, sondern nur der Veranstalter. Der Fahrgast kann keine anteilige Preisminderung, Vertragsauflösung und Schadensersatz verlangen, wenn er es fahrlässig und nicht in der vorgeschriebenen Weise versäumt, den Bevollmächtigten und den Veranstalter vor Ort unverzüglich und rechtzeitig darüber zu informieren Mängel zwischen den erbrachten und den vertraglich vereinbarten Leistungen.

Werden die Mängel nicht vor Ort behoben, ist der Reisende verpflichtet, eine begründete und dokumentierte Reklamation einzureichen (schriftliche Reklamation vor Ort, Rechnungen über bezahlte Auslagen, Aufforderung nach Art der nicht erbrachten Leistungen, sachlich spezifiziert und quantifiziert für jeden einzelnen Reisenden). , Zeugen und andere Beweise) und verlangen die Rückerstattung der Preisdifferenz zwischen vertraglich vereinbarten und nicht oder nur teilweise erbrachten Leistungen. Jeder Fahrgast, der den Vertrag im eigenen Namen und im Auftrag des Vertragspartners oder einer Person mit entsprechender Vollmacht unterzeichnet, reicht einzeln eine Beschwerde ein, da der Veranstalter Gruppenbeschwerden nicht berücksichtigt.

Vorzugsweise reicht der Reisende die Beschwerde schriftlich an die Adresse des Veranstalters ein.

Der Reisende kann eine Reklamation mündlich in der Verkaufsstelle, in der er den Reisevertrag abgeschlossen hat, oder an einem anderen für die Entgegennahme von Reklamationen bestimmten Ort, elektronisch oder auf einem dauerhaften Datenträger unter Übergabe von Unterlagen, aus denen die Grundlage der Reklamation hervorgeht, geltend machen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, im Anschluss an die vom Fahrgast vorgebrachte Beschwerde, deren Ursache nicht während der Reise vor Ort behoben werden konnte, nur rechtzeitig, begründet und dokumentierte Beschwerden zu bearbeiten und dem Fahrgast eine schriftliche Bestätigung auszustellen bzw. den Eingang der Beschwerde zu bestätigen elektronisch, d. h. die Nummer, unter der seine Beschwerde im Register der eingegangenen Beschwerden eingereicht wurde, mitteilen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden innerhalb von 8 Tagen, beginnend mit dem Eingang der ordnungsgemäßen Reklamation, eine schriftliche Antwort zu geben und die Preisdifferenz zu zahlen. Der Reiseveranstalter kann diese Frist mit Zustimmung des Reisenden verlängern und im Reklamationsbuch vermerken.

Wenn die Beschwerde nicht vollständig ist und bearbeitet werden muss, sendet der Veranstalter dem Passagier unter Androhung eines Scheiterns innerhalb der gesetzten Frist eine Antwort, um die Beschwerde zu bearbeiten.

Im Einklang mit den guten Geschäftspraktiken wird der Veranstalter dem Passagier innerhalb der gesetzlichen Frist antworten, auch bei verspäteten, unbegründeten oder unzulässigen Beschwerden.

Die Reduzierung des Preises aufgrund einer Reklamation eines Passagiers kann sich nur auf den Betrag des angekündigten und nicht erbrachten Teils der Dienstleistung belaufen, sie kann jedoch nicht bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen umfassen und auch nicht den Betrag des gesamten vertraglich vereinbarten Preises erreichen. Die Höhe der Entschädigung, die bei berechtigter und rechtzeitiger Vertragsrüge gezahlt wird, richtet sich nach dem Grad der nicht oder nur teilweise erbrachten Leistung. Wenn der Reisende die Zahlung der Entschädigung im Namen einer anteiligen Preisminderung oder einer anderen Art von Entschädigung akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass er mit dem Vorschlag des Veranstalters zur friedlichen Beilegung des Streits einverstanden ist und somit auf alle weiteren Ansprüche verzichtet .

An den Veranstalter bezüglich der umstrittenen Beziehung, unabhängig davon, ob er eine schriftliche Bestätigung über die Rückerstattung mit einer Klausel über die endgültige Beilegung der gegenseitigen Streitbeziehungen unterzeichnet hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Rückerstattung der Preisdifferenz an den Reisenden erfolgt ist und eine Vereinbarung mit dem Reisenden in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters (in diesem Fall) getroffen wurde der Vermittlung), wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden eine realistische Preisdifferenz für nicht ausreichend erbrachte Leistungen gemäß der am Tag des Abschlusses des Reisevertrags gültigen Preisliste des direkten Leistungsträgers und sonstigen verfügbaren Nachweisen angeboten hat, und dass der Veranstalter im Einklang mit den positiven Vorschriften gehandelt hat.

Der Veranstalter haftet nicht für Unterlassungen, d. h. für Schäden, die dem Reisenden durch unmittelbare Vertragspartner von Leistungserbringern entstehen, die gemäß den für sie geltenden Vorschriften handeln, wenn er bei der Auswahl der Personen, die diese Leistungen erbringen, genauso sorgfältig gehandelt hat wie der Veranstalter.

Jeder Antrag des Reisenden auf Einleitung eines Verfahrens vor anderen Personen vor Ablauf der Frist zur Lösung von Beschwerden gilt als verfrüht, ebenso wie die Benachrichtigung der öffentlichen Medien und der Medien, die gegen die Vereinbarung verstoßen.

15. REISEPROGRAMM AUF PASSAGIERWUNSCH UND INDIVIDUELLE LEISTUNGEN:

15.1. Reiseprogramm auf Wunsch des Reisenden: Eine Einzelreise (im Folgenden: Programm auf Wunsch) des Reisenden ist eine Kombination von zwei oder mehreren Leistungen, die nicht vom Veranstalter angeboten werden, d. h. die der Veranstalter nicht vorher angekündigt hat, die er jedoch anbietet auf Wunsch des Reisenden erstellt. Die Regelungen der vorstehenden Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Programm auf Anfrage entsprechend, sofern in dieser Klausel nichts anderes geregelt ist. Werden auf Wunsch des Reisenden mehrere Einzelleistungen aus dem Angebot des Veranstalters zusammengefasst und vertraglich vereinbart (z. B. Flug und Hin- und Rückflug etc.), wird die Stornogebühr pro Einzelleistung berechnet und am Ende aufsummiert. Der Reisende hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, worüber er den Veranstalter schriftlich informieren muss. Das Datum der schriftlichen Stornierung des Vertrags ist die Grundlage für die Berechnung der dem Veranstalter zustehenden Entschädigung, ausgedrückt als Prozentsatz im Verhältnis zum Gesamtpreis der angeforderten Reise, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist, nämlich: 5 % bei Stornierung bis 120 Tage vor Reisebeginn, 20 % bei Stornierung ab 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn, 50 % bei Stornierung ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn, 80 % bei Stornierung 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt, 100 % bei Stornierung 44 bis 44 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise. 15.2. Einzelleistungen und „Reservierungen auf Anfrage“: Reserviert oder beauftragt der Reisende nur eine Leistung, tritt der Veranstalter lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter auf (im Folgenden: Leistungsvermittler). Bei Einzel- und „Reservierungen auf Anfrage“ hinterlegt der Reisende eine Anzahlung in Höhe der Reservierungskosten, die jedoch nicht weniger als 50 Euro in konvertierbaren Mark zum offiziellen Wechselkurs am Tag der Zahlung betragen darf. Wenn der Reisende die Reservierung annimmt, ist die Anzahlung im Preis der Dienstleistung enthalten. Wenn der Veranstalter die Reservierung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bestätigt, wird die Anzahlung vollständig an den Reisenden zurückerstattet. Nimmt der Reisende die angebotene oder bestätigte Reservierung, die den Anforderungen des Reisenden vollständig entspricht, nicht an, behält der Veranstalter den gesamten Betrag der Anzahlung ein. Der Veranstalter haftet, außer bei grober Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel, Sach- und Sachschäden bei einzelnen touristischen Leistungen auf Wunsch des Reisenden, bei denen er lediglich Vermittler zwischen dem Reisenden und den unmittelbaren Leistungsträgern (z. B. Einzelunterkünften) ist , Transport, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, Ausflüge, Autovermietung usw.). Durch den Nachweis der vertraglich vereinbarten Einzelleistung kommt das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Für einzelne touristische Leistungen gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgende Stornostaffel: A. für Hotelübernachtungen: 5 % bei Stornierung bis 120 Tage vor Reisebeginn, 20 % bei Stornierung ab 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn, 50 % bei Stornierung ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn, 80 % bei Stornierung 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt, 100 % bei Stornierung 44 bis 44 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise. B. für Wohnungsmiete pro Einheit: 5 % bei Stornierung bis 120 Tage vor Reisebeginn, 20 % bei Stornierung ab 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn, 50 % bei Stornierung ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn, 80 % bei Stornierung 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt, 100 % bei Stornierung 44 bis 44 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise. C. bei der Anmietung von Wohnmobilen und Motorrädern: 5 % bei Stornierung bis 120 Tage vor Reisebeginn, 20 % bei Stornierung ab 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn, 50 % bei Stornierung ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn, 80 % bei Stornierung 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt, 100 % bei Stornierung 44 bis 44 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise. D. Anmietung eines Rent a Car-Fahrzeugs: Der Passagier akzeptiert vollständig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs, die auf der Rückseite des Standard-Fahrzeugmietvertrags zu finden sind. Sofern im Fahrzeugmietvertrag nichts anderes geregelt ist, gelten folgende Regelungen: Reservierungen und Bestätigungen gelten nur für die reservierte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Die Agenturen behalten sich das Recht vor, dem Kunden das gleiche oder ein teureres Fahrzeug als das reservierte zur Verfügung zu stellen, was keinen Grund für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, z. B. aufgrund eines erhöhten Kraftstoffverbrauchs, darstellen kann. Die Fahrzeugmiete wird nach Abschluss der Dienstleistung berechnet. In der Regel ist es notwendig, vor Ort Geld zu reservieren, also eine Kaution zu hinterlegen. Im Falle eines Verkehrsunfalls, einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Mietfahrzeugs wird die Kaution als Selbstbeteiligung einbehalten. In den folgenden Fällen liegt die Haftung des Passagiers ausschließlich für: Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Mietbedingungen verursacht werden; grobe Fahrlässigkeit oder Trunkenheit am Steuer; Schäden an der Ölwanne oder am Fahrgestell des Fahrzeugs; anfallende Kosten für Hotel, Telefon oder Transport; Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln; Kosten für persönliche Gegenstände, die bei einem Verkehrsunfall beschädigt oder aus dem Fahrzeug gestohlen wurden; Kompletter Reifenschaden. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs vor Ort ist der Fahrgast verpflichtet: unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen polizeilichen Bericht über den Unfall und den Schaden zu erstellen und unverzüglich die Autovermietungsagentur zu benachrichtigen. Die Agentur und die Versicherungsgesellschaft können weder einen Teil- noch einen Totalschaden am Fahrzeug anerkennen, wenn der berechtigte Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen usw. gefahren ist. In der Police sind sowohl der Passagier als auch ein anderer berechtigter Fahrer gemäß den Bestimmungen versichert der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und des Mietvertrages. Die gesetzliche Pflichtversicherung deckt nur die Verletzung und/oder den Tod einer Person (Passagier) sowie Schäden an Dritten und deren Eigentum ab. Für die Anerkennung des Schadens und die Erstattung der Selbstbeteiligung sind folgende Unterlagen erforderlich: Polizeibericht und Schadensprotokoll; eine Kopie des Mietvertrages; Nachweis über die Zahlung der Kaution (Rechnung der Autovermietung oder Kreditkartenabrechnung); Originalschlüssel und Fahrzeugschein. Für die am Flughafen begonnene Fahrzeugmiete wird eine Flughafenservicegebühr in Höhe von 10 % des Mietvertragswertes gezahlt. Die Gebühr für die Übernahme oder Lieferung des Fahrzeugs außerhalb des Agenturstandorts im Inland sowie im Ausland ist eine gesonderte Gebühr. Mit einem gemieteten Fahrzeug kann der Passagier unter besonderen Bedingungen und besonderer Vereinbarung der Agentur ins Ausland reisen. Die Kosten für den Treibstoffverbrauch des Fahrzeugs während der Mietdauer trägt der Passagier. Kindersitze, Schneeketten usw. können auf Wunsch des Fahrgastes gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden. Der Passagier bestätigt, dass seine im Fahrzeugmietvertrag eingegebenen persönlichen Daten authentisch sind und dass er damit einverstanden ist, dass diese an Dritte weitergegeben werden, um seine Identität und finanzielle Glaubwürdigkeit festzustellen. e. weitere Einzelleistungen: Reservierte Einzelleistungen wie Eintrittskarten für Konzerte, Oper, Theater, Bälle, Fahrkarten/Stempel für Verkehrsmittel (z. B. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipass, Besichtigungen, Museumstickets und Einzeltransfers etc. im Falle einer möglichen Stornierung Dem Passagier werden Kosten in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für jede einzelne Dienstleistung in Rechnung gestellt. Im Falle einer vertraglich vereinbarten individuellen Beförderungsleistung müssen im Falle einer rechtzeitigen Stornierung bereits erhaltene Tickets für Linienflüge, Bahntickets oder Fährtickets zurückgegeben werden, da andernfalls der volle Preis berechnet werden muss. Für den Fall, dass der Urlauber eine Ferienwohnung reserviert hat, weist der Veranstalter darauf hin, dass der Vermieter bei Übergabe der Ferienwohnung eine angemessene Kaution für Nebenkosten und eventuelle Schäden verlangen kann.

16. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN DER PASSAGIERE:

Die von ihm freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Passagiers sind Geschäftsgeheimnis des Veranstalters. Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten vom Veranstalter zur Durchführung des vereinbarten Reiseprogramms verwendet werden dürfen, wobei Adressen, Ort, Zeit und Preis der Reise sowie die Namen von Mitreisenden nicht an andere Personen, außer an die benannten Personen, weitergegeben werden dürfen durch Sonderregelungen.

17. ANMELDUNGSPFLICHT:

Der Veranstalter kann im Programm oder in den Besonderen Reisebedingungen aufgrund besonderer Fälle und Regelungen direkter Leistungsträger sowie bei Reisen mit besonderem Inhalt (aufgrund der Durchführung von Sportveranstaltungen, Kongressen und ähnlichen internationalen Veranstaltungen sowie Sonderformen des Tourismus – Schule, Jagd und Fischerei, Extremsportarten usw.) und die einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarungen bilden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, dies gilt auch für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist das Gericht in Zenica zuständig.

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Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina, das seit Jahrhunderten bewohnt ist, ist das herzförmige Land im Herzen Südosteuropas. Hier trafen östliche und westliche Zivilisationen aufeinander, manchmal prallten sie zusammen, aber häufiger bereicherten und stärkten sie sich im Laufe ihrer langen und faszinierenden Geschichte gegenseitig. Die Kultur im Laufe der Jahrhunderte kann heute als lebendiges Museum anhand der Architektur, der traditionellen Kleidung, der Steinschnitzereien, der Töpferwaren und des Schmucks sowie der sakralen Orte besichtigt werden.

In ganz Bosnien und Herzegowina gibt es viele faszinierende Reiseziele für jeden Touristentyp. In Bosnien und Herzegowina bekommt man das Beste aus beiden Welten. Hier sind die interessantesten und attraktivsten Sehenswürdigkeiten eine wunderbare Mischung aus dem Kultur- und Naturerbe dieses kleinen Landes. Es ist fast unmöglich, sie voneinander zu trennen, denn aus dieser unberührten Natur haben sich ihre Kulturen und Traditionen entwickelt. Erkunden Sie mit uns das etwas vergessene Land Südosteuropa, seine Geschichte, seine Völker und Bräuche, erleben Sie seine unberührte Natur – vertrauen Sie uns die Organisation Ihres Urlaubs an und entdecken Sie Unentdecktes.

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